Umweltmedizin kommt nicht ohne Umweltpolitik aus.
Die Betroffenen sowie auch ihre Ärzte müssen von den Politikern aller Parteien Maßnahmen einfordern, die es ihnen ermöglichen, gesundheitliche Schädigungen im Rahmen einer Diagnose/Therapie durch Umweltmediziner (die von den Krankenkassen bezahlt wird !) behandeln zu lassen. Eine entsprechende Ausbildung an den medizinischen Fakultäten der Universitäten muss erfolgen, damit nicht wie bisher das Unwissen vorherrscht: Nur 1,2 % der niedergelassenen Ärzte haben eine umweltmedizinische Zusatzausbildung. Die Umweltambulanzen der Universitäten verfügen über ein äußerst heterogenes Wissen, was CFS und/oder erworbene Chemikalienintoleranz angeht. Viele Patienten wissen noch nicht einmal, dass ihre Erkrankung eine erworbene Chemikalienintoleranz ist.
Auch die Außenluft (nicht nur die Innenraumluft!) ist mittlerweile hoch belastet, trotzdem werden auch weiterhin Müllverbrennungsanlagen und Kohlekraftwerke gebaut; es wird darin alles Mögliche verbrannt ? auch das, was wir vorher sorgfältig getrennt haben - statt ein Recycling ins Auge zu fassen. Das setzt Schadstoffe und Chemikaliengemische in ungeahntem Ausmaß frei. Es gibt jedoch Möglichkeiten des Recyclings (siehe Kryo-Recycling); Kunststoffe müssen nicht verbrannt werden.
In der Bevölkerung gibt es etwa 10 % Betroffene ? das sind etwa acht Millionen Menschen allein in Deutschland. Diese müssen von der Politik ihre Rechte einfordern. Hierbei stellt die Vorsorge einen wesentlichen Faktor dar, denn wenn weniger Menschen erkranken, wäre genügend Geld für die adäquate Behandlung der bereits Geschädigten vorhanden.
Smart Meter in jedem Haushalt, das hat der Bundestag für 2020 beschlossen. Welchen zusätzlichen Belastungen wir damit ausgesetzt sind, ist für Jeden erkennbar, dazu noch Funkheizungsablesung, Funkrauchmelder, WLAN, Smartphones .... u.v.a.m. Die Belastungsgrenze ist erreicht!
27. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz findet sich folgendes zu Funkwasserzähler:
PDF-Zusammenfassung:
https://www.datenschutz-bayern.de/presse/20170131_TB.pdf
Die Mobilisierung der Bürgerinnen und Bürger für ein Verbot des Einsatzes von Quecksilber in Zahnfüllungen hat sich gelohnt!
Das Europäische Parlament stimmte dafür, ab dem 31. Dezember 2022 die Verwendung von Dentalamalgam in der Zahnmedizin zu verbieten. Das ist ein erster Erfolg, aber das Ziel ist noch nicht erreicht. Das Europäische Parlament tritt nun in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union (der aus den Mitgliedstaaten besteht), diese Verhandlungsrunden werden „Trilog“ genannt.
In der Zahnmedizin werden jährlich 75 Tonnen Quecksilber eingesetzt, das entspricht 24 % des gesamt verwendeten Quecksilbers in der Europäischen Union. Nun besteht die Chance, dies zu ändern.
Unterschreiben Sie diese Petition und werden Sie so regelmäßig über den Stand der Verhandlungen informiert, sodass Sie als Bürgerinnen und Bürger von Ihrem legitimen Recht Gebrauch machen können, Druck auf die Europäische Kommission und den Rat auszuüben, sollten die beiden Institutionen den Text zu verwässern versuchen.
Machen Sie jetzt mobil!
Hier ist der Link zur Petition:
https://www.change.org/p/jean-claude-juncker-f%C3%BCr-ein-amalgamverbot-in-der-zahnmedizin
Amalgamverbot in der EU bis zum Jahr 2022:
Es wird endlich Zeit, dieses toxische Material aus der Zahnmedizin zu verbannen. Bitte lesen Sie den Brief der NGOs an das Bundesministerium für Gesundheit.