Umweltmedizin kommt nicht ohne Umweltpolitik aus.
Die Betroffenen sowie auch ihre Ärzte müssen von den Politikern aller Parteien Maßnahmen einfordern, die es ihnen ermöglichen, gesundheitliche Schädigungen im Rahmen einer Diagnose/Therapie durch Umweltmediziner (die von den Krankenkassen bezahlt wird !) behandeln zu lassen. Eine entsprechende Ausbildung an den medizinischen Fakultäten der Universitäten muss erfolgen, damit nicht wie bisher das Unwissen vorherrscht: Nur 1,2 % der niedergelassenen Ärzte haben eine umweltmedizinische Zusatzausbildung. Die Umweltambulanzen der Universitäten verfügen über ein äußerst heterogenes Wissen, was CFS und/oder erworbene Chemikalienintoleranz angeht. Viele Patienten wissen noch nicht einmal, dass ihre Erkrankung eine erworbene Chemikalienintoleranz ist.
Auch die Außenluft (nicht nur die Innenraumluft!) ist mittlerweile hoch belastet, trotzdem werden auch weiterhin Müllverbrennungsanlagen und Kohlekraftwerke gebaut; es wird darin alles Mögliche verbrannt ? auch das, was wir vorher sorgfältig getrennt haben - statt ein Recycling ins Auge zu fassen. Das setzt Schadstoffe und Chemikaliengemische in ungeahntem Ausmaß frei. Es gibt jedoch Möglichkeiten des Recyclings (siehe Kryo-Recycling); Kunststoffe müssen nicht verbrannt werden.
In der Bevölkerung gibt es etwa 10 % Betroffene ? das sind etwa acht Millionen Menschen allein in Deutschland. Diese müssen von der Politik ihre Rechte einfordern. Hierbei stellt die Vorsorge einen wesentlichen Faktor dar, denn wenn weniger Menschen erkranken, wäre genügend Geld für die adäquate Behandlung der bereits Geschädigten vorhanden.
Rechtsprechung befasst sich zunächst rückwärts gerichtet mit abgeschlossenen Lebenssachverhalten, was im Zusammenhang mit dem Berufskrankheitenrecht zunächst bedeutet, dass der Klägerin bzw. dem Kläger zu seinem Recht verholfen wird. Gleichzeitig bedeutet jedoch Rechtssprechung im Berufskrankheitenverfahren vor allen Dingen Prävention - eine Aufgabe, die im ?Sbrigen auch den Berufsgenossenschaften vom Gesetzgeber ausdrücklich übertragen wurde. Leider kommen die Berufsgenossenschaften diesem Auftrag des Gesetzgebers nur äu?xerst schleppend nach. Nach wie vor besteht insoweit eine gezielte negative Einflussnahme von oben, was wir gerade an dem Fall eines Landwirts erleben konnten, dessen Parkinsonerkrankung nach einem langen Rechtsstreit in der zweiten Instanz vom Landessozialgericht Mainz mit einem Anerkenntnisurteil endete.
Wie wird MCS und CFS in den solzialmedizinischen Richtlinien der RENTENVERSICHERUNG BUND bewertet ?
Machen Sie sich selbst ein Bild und entscheiden Sie dann, ob Sie dazugehören wollen.
Mehr als eine Gerechtigkeitslücke
Die Frage der sozialen Gerechtigkeit bei Berufskrankheiten ist für uns mehr als eine Gerechtigkeitslücke. Die derzeitige öffentliche Diskussion über die Position der Sozial- und Gesundheitspolitik und die erforderlichen Einsparungen in diesem Bereich sollte Themen besonderer Ungerechtigkeiten nicht ausklammern und zu ausgewogeneren und effektiveren Lösungen führen.
Weiterlesen: Krank durch den Beruf - Stolpersteine zur Anerkennung